Schriftsachverständiger

Wie hilft ein Schriftsachverständiger?

Ein Schriftsachverständiger begutachtet ein handschriftliches Dokument, um seine Echtheit zu ergründen. Dieses Verfahren wird eingesetzt zur

  • Handschriftenuntersuchung und Echtheitsprüfung von Unterschriften
  • Beurteilung von Testamenten
  • Urkundenuntersuchung und Prüfung von Urkunden, die der Fälschung verdächtigt werden, wie z.B. Kreditverträge
  • Urheberschaftsbestimmungen von Schreibleistungen, z. B. bei Anonymschreiben in polizeilichen Ermittlungen oder bei der wissenschaftlichen Erforschung historischer Persönlichkeiten

Dazu wird die Handschriftanalyse herangezogen, auch technische Hilfsmittel kommen zum Einsatz. Die kriminalistische Schriftvergleichung wird in juristischen Verfahren eingesetzt nach §§ 441, 442 ZPO sowie nach §93 StPO.

 

Brief-von-Friedrich-2

Eigenhändiger Brief von Friedrich II., König von Preußen, an den Schriftsteller Voltaire aus dem Jahr 1747.

 

Gutachter für Staatsanwaltschaft und Gericht

Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit ziehen mich seit vielen Jahren hinzu, um forensische Gutachten zu erstellen zur Echtheit und Authentizität von Dokumenten. Mein Wissen aus der Graphologie führt dabei zu einem zuverlässigeren Ergebnis als die rein forensischen Methoden.

Seit 2007 bin ich Mitglied im Bundesverband freier Sachverständiger e. V. Unter den Schriftsachverständigen in Deutschland verfüge ich als einer der wenigen über die Fähigkeiten eines Graphologen.

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